6.6.2019 Grossratsbeschluss Änderung des Fischereigesetzes (FiG) per1.1.2020
Erhöhung der Patentgebühren - z.B. Jahrespatent Fr. 250,00
Neue Patentkategorie für Auszubildende 16-25 Jahre (halber Tarif)
Hegebeitrag: Erwachsene entrichten zusätzlich einen Hegebeitrag von Fr. 50.00 - befreit sind Personen, die Hegearbeiten verrichten. (z.G. Hegekonto BKFV unter Aufsicht Kantonsverwaltung) Beträge fliessen teilweise an Vereine zurück, die Pflegearbeit, Besatzsaufzucht, Bestandeskontrollen, Notabfischungen, Gewässer-unterhalt bis hin zu Fischerei-Kursen durchführen.
Fangzahlbeschränkungen und Schonzeiten: Zander (5 Zander/Tag, Schonzeit neu 1.4. bis 30,5.) und Bachforellen (50/Bachforellen/Jahr)
Schonzeit Äsche: zur Schonung der Äsche in allen Gewässern über die warmen Sommermonate bis 31.8.
Köderfischblatt: verboten
Freiangelei: Widerhaken generel verboten.
neue Bestimmungen sind teilweise lokal, z.B. Mattenalpsee, Schiff-Fahrtskanal Interlaken-Unterseen (neues Schongebiet), Gürbe (Schongebiet), Schüss (bestehende Fischereiverbote im Anhang II FiDV aufgeführt.)
Keine Duplikate von Sachkunde-Bescheinigungen (ab 2020 nur noch bei der Geschäftsstelle "Netzwerk Anglerausbildung Schweiz".
14.1.2020 sc
Die BKFV DV vom 2020 wurde wegen Corona-Pandemie am Vorabend der Tagung durch den BKFV-Vorstand abgesagt.
13.3.2020 sc
BKFV DV ….
siehe unter BKFV
UNI Lausanne und Fischereiinspektorat Kt. Bern
Untersuchungsprojekt - Bedeutung von Besatz und Migration